KITAplus Kanton Luzern - Finanzierungsregelung für Mehrkosten tritt in Kraft

Der Kanton Luzern regelt die Finanzierung der Mehrkosten für die Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen im Vorschulalter gesetzlich.
Am 1. August 2022 tritt im Kanton Luzern das revidierte Volksschulbildungsgesetz in Kraft. Neu wird darin erstmals für den ganzen Kanton einheitlich geregelt, wie gemäss Gesetzestext, «die behinderungsbedingten Mehrkosten für die Betreuung von Kindern in familienergänzenden Betreuungsangeboten (KITAplus) sowie die Kosten der Beratung der Fachpersonen in solchen Betreuungsangeboten», finanziert werden.

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